Die Prinzengarde
Die Prinzengarde des 1. WKV 1928 wurde 1951 gegründet. Sie erhielt den Namen
„Prinzengarde des 1.WKV 1928“
Neben den vielfältigen Aufgaben des 1. WKV 1928 hat die Prinzengarde die Funktion, die Stadttollität von Würselen auf ihren Auftritten und Verpflichtungen zu begleiten und zu unterstützen. Das bedeutet für jeden Gardisten bei allen Terminen, im Rahmen seiner Möglichkeit, präsent zu sein.
Geschäftsgrundlage
Als Abteilung des Vereins ist die Geschäftsgrundlage der Prinzengarde die „Satzung des 1.WKV 1928“ maßgebend und zu beachten.
Die Kommandantur nimmt Vorschläge für „Neugardisten“ entgegen und überprüft zudem, ob sie zur Garde passen und bespricht die möglichen Modalitäten.
Die Uniform
Für die Beschaffung der Uniform eines neuen Mitglieds der Prinzengarde gibt es verschiedene Wege und Hilfen durch den Verein. Näheres dazu kann bei der Kommandatur der Garde erfragt werden.
Die Prinzengarde trägt eine Uniform, welche der der "Badischen Husaren" angelehnt ist. Sie besteht aus folgenden Uniformteilen:
Gardist |
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Gardistin
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Der 1. WKV 1928 möchte es jedem Interessenten ermöglichen, nach Rücksprache mit der Kommandantur, Mitglied der Prinzengarde zu werden. Aufgrund dessen darf die Uniform zum Einstieg im ersten Jahr „vereinfacht“ getragen werden. Pflichtbestandteile sind zunächst:
Gardist |
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Gardistin
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Organisation der Prinzengarde
Die Leiter bzw. Verantwortlichen der Garde sind der Kommandant und sein Stellvertreter. Zu ihren Aufgaben und Verantwortlichkeitsbereich gehört:
A: Betreuung der Tanzmarie, Damentanzgarde und der Prinzengarde.
B: Die Koordination und Organisation der Auftrittstermine mit dem KWK (Komitee Würselener Karneval) und der Stadttollität.
C: Repräsentative Pflichten der Garde betreffend wahrzunehmen und zu erfüllen.
D: In jeder Hinsicht das einwandfreie Erscheinungsbild der Prinzengarde in der Öffentlichkeit zu organisieren und zu gewährleisten.
E: Aktive Mitglieder (dazu gehören Gardisten, Gardistinnen, Tänzerinnen der Damengarde sowie die Tanzmarie), welche sich nicht an die Regeln der Gesellschaft bzw. der Garde halten, insbesondere im Bezug auf Präsenz und Verhalten in Uniform, zu tadeln und unter gewissen Bedingungen auszuschließen.
Bewältigung der Aufgaben
Zur Bewältigung der Aufgaben in der Prinzengarde des 1.WKV 1928 und zum Erlangen einer höchstmöglichen Effektivität, sind dem Kommandanten sowie seinem Stellvertreter zwei Adjutanten zu geordnet. Diese haben die Aufgabe die Vorstellungen und Anweisungen des Kommandanten sowie seinem Stellvertreter, in ihrem zugeordneten Zug, zu realisieren und zu gewährleisten.
Die Adjutanten werden von den Gardisten/Gardistinnen vorgeschlagen und in einer Versammlung durch Mehrheit gewählt und in der Jahreshauptversammlung des Vereins bestätigt. Die Wahlperiode gleicht der des Vorstandes des 1.WKV 1928.
Kommandantur
Kommandant, stellv. Kommandant, 1. Standartententräger und bis zu zwei Adjutanten bilden die Kommandantur der Prinzengarde des 1.WKV 1928.
Die Kommandantur leitet Informationen bzgl. Auftrittstermine, Treffpunkte und eventuelle Änderungen an die Gardisten/ Gardistinnen, Tanzmarie und Damengarde weiter und ist somit die zentrale Informationsstelle.
Die mit Mehrheit gefassten Beschlüsse der Kommandantur, welche die Prinzengarde betreffen, sind verbindlich.
Bei Auftreten von unterschiedlichen Meinungsbildern oder atmosphärischen Störungen in sozialen Beziehungen innerhalb der Garde ist die Kommandantur das regulierende und entscheidende Organ.
Für einen Ausschluss aus der Prinzengarde ist ein Gardegericht zu bilden. Dieses Gericht wird auf Antrag von mindestens sieben Gardisten/Gardistinnen oder der Kommandantur einberufen und setzt sich aus der Kommandantur und den zwei dienstältesten Gardisten zusammen. Zum Gardegericht lädt der Kommandant ein.
Nach eingehender Erörterung muss das Gericht über den Ausschluss geheim abstimmen, wobei hierzu das bedrohte Mitglied der Prinzengarde vorher Stellung beziehen kann. Ein Ausschluss erfolgt nur mit der Mehrheit von fünf Stimmen.
Dienstgrade, Orden und Ehrungen der Prinzengarde
Die karnevalistischen Garden sind von ihrem Ursprung her, eine Persiflage auf Militär und Obrigkeiten.
Dieser Tradition folgend vergibt die Prinzengarde des 1. WKV 1928 die unten aufgeführten Dienstgrade, welche durch Ernennung oder einer Wahl vergeben werden.
Für das Erlangen eines Dienstgrades sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
- die Mitgliedsjahre als Gardist
- die aktive Beteiligung im 1. WKV 1928
- die Wahrnehmung von Funktionen in der Prinzengarde
Dienstgrade
Ein Mitglied der Garde hat den Dienstgrad „Gardist“.
Eine Beförderung kann frühestens nach
6 Jahren als „Obergardist“ und
11 Jahren als „Husar“
erfolgen.
Mitglieder welche länger als
22 Jahre der Garde angehören, können zum „Rittmeister“ und nach
33 Jahren zum „Major“
befördert werden.
Der Dienstgrad ist durch folgende Uniformapplikationen auszuzeichnen:
Gardist: Schulterklappe grün/gold 4-streifig
Obergardist: Schulterklappe grün/gold 4-streifig
1 Stern silber
Husar: Schulterklappe grün/gold 4-streifig
2 Sterne silber
Gardeoffiziere sind mit einem * gekennzeichnet:
* Ehrenkommandant
behält seine Applikationen einschließlich Schnur
* Kommandant der Prinzengarde
Schulterklappe 2-fache Rundschnur gold
3 goldene Sterne
2-reihige Schulterschnur
* stellvertretender Kommandant
Schulterklappe 2-fache Rundschnur gold
2 goldene Sterne
1- reihige Schulterschnur
* Rittmeister
Schulterklappe kleines Majorsgeflecht gold
2 silberne Sterne
* Major
Schulterklappe kleines Majorsgeflecht gold
3 silberne Sterne
* Standartenträger
Schulterklappe kleines Majorsgeflecht gold
1 goldener Stern
1- reihige Schulterschnur
Schulterklappe kleines Majorsgeflecht gold
1 goldener Stern
* Adjutanten
Schulterklappe kleines Majorsgeflecht gold
1 silberner Stern
Jedes Mitglied der Prinzengarde erhält nach 5 Jahren Mitgliedschaft ein Sternabzeichen auf seinen rechten Uniformärmel. Dies wird bis zum Ende seiner Mitgliedschaft in 5-Jahres-Schritten als Anerkennung beigehalten. Der nächste Stern (10 Jahre Mitgliedschaft) wird rechts neben dem 1. Stern aufgenäht und der folgende Stern (15 Jahre Mitgliedschaft) links neben dem 1. Stern. Diese Reihenfolge wird für die nachfolgenden Sterne fortgeführt.
Kriterien
Der Kommandant hat vor dem 11. November eine Versammlung der Kommandantur mit anschließender Teilnahme aller Gardisten und Gardistinnen, Tanzmarie sowie Damengarde einzuberufen. Als Tagesordnungspunkte müssen die Vorbereitungen auf die neue Session, eventuell anstehende Beförderungen und frei wählbare Punkte behandelt werden.
Die Bewertung der anstehenden Beförderungen erfolgt durch die Kommandantur, wessen Beschluss einstimmig sein muss.
Mitglieder der Prinzengarde, welche während ihrer Mitgliedschafts-jahre in der Garde höherer Applikationen erworben haben, behalten diese nach Niederlegung des Amtes.
Bei Nichtwiederwahl eines Gardeoffiziers behält dieser seinen Dienstgrad nur dann, wenn er länger als 6 Sessionen sein Amt inne hat.
Jeder aktive Gardist / jede aktive Gardistin, die Tanzmarie und die Damengarde erhalten für ihr Mitwirken im Würselener Karneval den Vereinsorden und den der Stadttollität.
Sonderorden werden nach den Regularien des Ordensausschusses des 1.WKV 1928 vergeben.
Die Kommandantur und alle Aktiven der Prinzengarde können aktive und inaktive Gardisten/ Gardistinnen, sowie karnevalistisch interessierte Personen als Ehrengardist der Prinzengarde vom 1. WKV 1928 vorschlagen.
Der Kommandant muss den Vorschlag gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand begründen. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, wird die Ehrung durch den Kommandanten bei der Eröffnung des „Feldlagers“ der Prinzengarde vorgenommen.